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AGB StarVision - Eventtechnik KG

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung vom 09.02.2023)

StarVision – Eventtechnik KG

§ 1 Allgemeines

1.Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstigen vertraglichen Leistungen. Mit der Unterschrift dieses Vertrages stimmen Sie unseren umseitigen AGB zu. Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen in unseren Angeboten vorbehalten.

2.StarVision Eventtechnik KG | Tattendorfer Straße 78 | 2540 Bad Vöslau wird im Nachfolgenden „StarVision“ genannt. Der Käufer/Mieter wird im Nachfolgenden „Kunde“ genannt.

3.Aufträge per Post, E-Mail, Telefon sowie per Fax sind für StarVision erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge müssen innerhalb von 3 Tagen, jedoch mindestens 1 Tag vor der Leistungserbringung, schriftlich bestätigt bei StarVision vorliegen.

4.Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und/oder Rechnung.

§ 2 Lieferung, Verpackung, Lieferfristen

1.Der Mindestauftragswert ist € 20,‐ (inkl. MwSt.). StarVision behält sich vor, bei geringerem Auftragswert einen Mindermengenzuschlag von € 5,‐ (inkl. MwSt.) zu berechnen.

2.Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware ordnungsgemäß dem Versand‐ oder Beförderungsunternehmen übergeben wurde geht das Risiko auf den Kunden über. Alle Waren können gegen Aufpreis transportversichert werden.

3.Der Versand wird auf einem von StarVision am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Die Verpackungskosten werden in die Versandkosten mit eingerechnet.

4.Die Transport‐ und Lieferkosten sind vom Kunden zu tragen.

5.StarVision behält sich das Recht vor, einen Auftrag in Teillieferungen zu versenden soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6.Die Ware ist bei Entgegennahme durch den Kunden sofort auf Transportschäden und Vollständigkeit zu überprüfen. Schäden an der Verpackung müssen unverzüglich dem jeweiligen Transportunternehmen gemeldet und schriftlich bescheinigt werden.

7.Nach Ablauf der von StarVision angegeben Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 14 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen kann die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert werden. Wird die Lieferung durch eines der vorher genannten Ereignisse unmöglich oder für StarVision unzumutbar ist StarVision berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Kunde vom Vertrag zurücktreten muss er StarVision eine Nachlieferungsfrist von 3 Wochen gewähren. Die Frist beginnt ab Zugang bei StarVision.

9.Bei durch StarVision verschuldetem Liefer‐ oder Leistungsverzug sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei StarVision nicht vorliegen.

 

§ 3 Gewährleistung und Garantie

1.Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder erkennbaren Mängeln müssen spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei StarVision eingehen. Gewährleistungsansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Ware beim Empfang sofort überprüft wird und Schäden an der Verpackung unverzüglich dem Transportunternehmen gemeldet und schriftlich bescheinigt werden.

2.Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung von ungeeignetem Zubehör oder Änderung des Originalzustandes durch den Kunden oder durch von StarVision nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3.Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn die Zusicherung umfasste die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Ein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn diese Eigenschaft von StarVision schriftlich angegeben und/oder bestätigt wurde.

§ 4 Schadenersatz

1.Schadenersatzansprüche sind auf den Wert der gelieferten Ware (zum Auslieferungsdatum) beschränkt. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

§ 5 Warenrücknahme

1.Gelieferte Waren werden nur dann zurückgenommen wenn dies im Vorhinein schriftlich vereinbart wurde und sich die Ware in originalverpacktem, einwandfreiem Zustand befindet. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich StarVision vor die Annahme zu verweigern. Bei Ware die auf speziellen Wunsch des Kunden bestellt wurden und nicht dem lagerüblichen Bestand entspricht ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

2.Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgte.

3.Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung des gutgeschriebenen Betrags ist nicht möglich.

§ 6 Preise

1.Alle angegeben Preise verstehen sich inkl. der gültigen MwSt. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Rechnungslegung gültigen Preisen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von StarVision.

2.Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden, veräußern noch zu Sicherung übereignen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1.Ab Auftragserteilung bei einem Gesamtwert von über € 1.000,- ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Rechnungsbetrages zu tätigen. Den Restbetrag mit Rechnungserhalt.

2.StarVision behält sich vor an Privatkunden und/oder Erstkunden nur per Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Die Nachnahmegebühr ist von Kunden zu tragen.

3.StarVision behält sich vor noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in vereinbarter Frist geleistet wird, ist StarVision berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4.Für verspätete Zahlungen von Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% p. a. verrechnet. Für verspätete Zahlungen von Unternehmenskunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 8,38% p. a. verrechnet. Eine Zahlung gilt dann als verspätet, wenn diese nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt gänzlich bezahlt wurde.

5.Die Mahnspesen betragen €10,-. Das Einschalten eines Inkassobüros wird zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen.

6.Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. StarVision behält sich vor, in einem solchen Fall noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Ferner ist StarVision berechtigt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen ohne dass damit vom Recht des Vertragsrücktrittes Gebrauch gemacht wird.

7.Aufrechnung und Zurückbehaltungsansprüche aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind schriftlich festgehalten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Vöslau als Geschäftssitz von StarVision.

2.Für alle die AGB betreffenden Angelegenheiten gilt der Gerichtsstand des Bezirksgerichts Baden bei Wien.

§ 10 Zusatz zu Verleih‐Geschäften

1.Alle Verleihgeräte sind uneingeschränktes Eigentum von StarVision und können nach vereinbarter Vertragsdauer jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgefordert werden. Der Kunde hat kein Recht auf Veräußerung oder Verpfändung der Gegenstände. Etwaige Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Pfandforderungen dritter Personen dürfen nicht am Verleihgerät exekutiert werden. Den Kunden trifft die dahingehende Aufklärungspflicht. Für Schäden oder Verlust aus angeführten Gründen haftet der Kunde mit dem Neuwert des Gerätes vollinhaltlich.

2.Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter zur sofortigen und kostenpflichtigen Demontage der Mietgeräte berechtigt. Der Kunde ist zur Ausweisleistung verpflichtet, ebenso muss der Einsatzort der Geräte bekannt gegeben werden.

3.Für alle am Verleihgerät entstandenen Schäden haftet der Kunde. Allfällig dadurch notwendige Reparaturen werden mit dem Preis der Ersatzteile und der Servicezeit in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Geräte entsprechend vorsichtig zu behandeln und für den Schutz gegen Diebstahl, Beschädigung, Wasser, etc. zu sorgen. Bei Freiluft‐Events müssen die Bühne sowie alle Mietgegenstände sturmsicher überdacht werden. Die Aufklärungspflicht über Schäden liegt beim Kunden.

4.Die Mietgeräte werden im überprüften und sauberen Zustand übergeben. Der Kunde hat nach dem Einsatz für eine entsprechende Säuberung der Geräte zu sorgen. Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln. Sofern der Kunde die Geräte nicht säubert, werden ihm die dadurch entstandenen Reinigungskosten nach Aufwand/Materialverbrauch inkl. Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

5.Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Geräte, und hat für die ggf. notwendige Überprüfung durch Behörden zu sorgen. Alle Geräte die über dem Publikum montiert werden sind mit dafür vorgesehenen Ketten und Seilen (Safeties) zu sichern. Alle Geräte sind ebenfalls gegen Herab‐ und Umfallen sowie Kippen zu sichern. Abhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen. StarVision übernimmt keinerlei Haftung oder Schadensersatzansprüche aus Schäden, die sich durch jegliche Missachtung der technischen Vorsichtsmaßnahmen und gesetzlichen Vorschriften und Normen ergeben.

6.Alle Verleihgeräte werden vor der Auslieferung bzw. nach der Retournierung überprüft. Allfällige übersehene Defekte oder Sonderlichkeiten im Betrieb sind StarVision unverzüglich zu melden. Gleiches gilt auch für durch den Kunden oder durch Dritte entstandene Schäden.

7.Ein Haftungsübertrag auf StarVision wird für alle Fälle (Personenschaden, Materialverlust, Folgeschäden durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust eines Mietgegenstandes ist eine sofortige polizeiliche Meldung zu machen.

8.Sollten Geräte bereits deutlich vor der Veranstaltung auf‐ bzw. nach der Veranstaltung abgebaut werden so hat der Kunde dafür zu sorgen, die Mietgegenstände unter Verschluss zu halten oder durch Sicherheitskräfte überwachen zu lassen. Dies gilt vom Anfang des Aufbaus bis zum vollständigen Abbau.

9.Die Vergabe von Mietgeräten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestands. Der Auftrag gilt mit Retournierung des unterschriebenen Angebots, in dringenden Fällen aber auch durch mündliche Zusage, als erteilt.

Stornobedingungen:
Die Stornierungskosten für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bis zu 14 Tage vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumens, zwischen 14 und 8 Tagen 50% des Gesamtauftragsvolumens und bei einer Stornierung unter 8 Tagen 100% des Gesamtauftragsvolumens.

 

10.Bei Verwendung von Spezialeffekten, wie zum Beispiel Nebelmaschinen, CO²‐Blastern, Stroboskope, Pyroeffekte etc., kann es bei Risikogruppen zu Beschwerden kommen. StarVision übernimmt keinerlei Haftung für dadurch entstandene Schäden jeglicher Art.

11.Bei Betrieb und Einsatz jeglicher Geräte sind die entsprechenden Schutzbestimmungen laut ÖNORM zu beachten. Der Vermieter ist für keinerlei entstandene Schäden und Verletzungen am Kunden sowie Dritter haftbar. Bei Gesundheitsschäden ist ein Arzt aufzusuchen.

12.Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins bzw. Abwesenheit bei Abholung werden automatisch die/der Miettag(e)mehr in Rechnung gestellt. Weiters trägt in diesem Falle der Kunde den evtl. dadurch entstandenen Verdienstentgang jeglicher Art.

13.Bei leichtem Verschulden kann StarVision gegenüber keine Ausfallhaftung geltend gemacht werden.

14. StarVision ist es gestattet Werbung in Form von Plakaten und Bannern zu platzieren. Weiters darf der Kunde, wenn nicht ausdrücklich verboten, in die öffentliche Referenz‐Liste von StarVision aufgenommen werden.